Saison 2025 - am 17.04.2025

NEUE AUFBRAUCHSFRIST KARATHANE GOLD

Wir sind sehr froh, dass wir den am 09.04.2025 versandten Newsletter revidieren können! Die zuvor von der Behörde festgesetzte Aufbrauchsfrist (31.03.2026) konnte weder als sehr praktikabel noch als ausreichend lang für das vollständige Aufbrauchen aller Läger angesehen werden.

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Kwizda Agro hat daher alle Anstrengungen unternommen und in Diskussionen mit der Behörde eine sinnvolle und vor allem praxisgerechte Aufbrauchsfrist erwirken können!

 

Es gilt daher folgende neue Aufbrauchsfrist, welche auch im AGES-Register unter „Beendete Zulassungen“ bei Karathane Gold (Pfl.Reg.Nr.: 2981-0) zu finden ist.

 

Zulassungsende: 31.03.2025 

Abverkaufsfrist für den Handel: 30.09.2025 

Aufbrauchsfrist für den Winzer: 30.09.2026

 

Damit wird Ihnen der Einsatz von Karathane Gold (Pfl.Reg.Nr.: 2981-0) auch noch in der Saison 2026 ermöglicht!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DI Michael Fünfkirchen