KORIT® 420 FS

Das wirksame Vogelabwehrmittel zur Anwendung auf Maissaatgut.

Der KORIT® 420 FS Wirkstoff Ziram und hat nur eine einzige Funktion: Vögel abzuwehren!

 

Problematik Vogelfraß

KORIT® 420 FS schützt das Saatgut von Beginn an vor Fraßschäden durch Vögel, insbesondere Fasane und Krähen.

Für maximalen Schutz des Maissaatguts wird KORIT® 420 FS in Kombination mit Fungiziden und Insektiziden angeboten.

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Eine Kwizda Agro Erfolgsgeschichte

KORIT® 420 FS hat eine über 40-jährige Erfolgsgeschichte in Österreich und ist der Standard gegen Vogelfraß. Versuche haben gezeigt, dass KORIT® 420 FS die Saatkeimung und das anschließende Auflaufen des Maiskeimlings fördert.

Zur Saatgutbehandlung ist KORIT® 420 FS so formuliert, dass der Wirkstoff genau dort platziert wird, wo er gebraucht wird – direkt auf dem Saatgut. Es schützt das Saatgut von Beginn an vor Fraßschäden durch Vögel.

Um den Ertrag zu maximieren, ist es unerlässlich, dass jedes gesäte Saatkorn zu einer starken Maispflanze heranwächst. Dazu gehört auch, die Wirkung von Vogelfraß deutlich zu reduzieren.

Wissen Sie, ob Ihr Saatgut geschützt ist?

Vorteile von KORIT® 420 FS

  • KORIT® 420 FS ist ein gebrauchsfertiges hochwirksames Inkrustierungsmittel zum Schutz der keimenden Saat vor Vogelfraß durch Fasane und Krähen.

  • KORIT® 420 FS hat eine besonders gute fraßabwehrende Wirkung, ohne die Vögel zu gefährden.

  • Praxisversuche zeigten, dass auch die Triebkraft und das Auflaufen des Saatgutes zusätzlich begünstigt wird.

  • KORIT® 420 FS ist besonders keimverträglich, so dass auch Wochen und Monate vor der Aussaat gebeizt werden kann.

Beschreibung

 

FORMULIERUNG Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung oder Suspensionsbeize (FS)
PACKUNGSGRÖSSEN 1.000L
KULTUREN Mais
WIRKSTOFFE Ziram 420 g/l (36,7 % w/w)
REGISTRIERUNG AT Pfl.Reg.Nr. 2037
ANWENDUNG 87.5 ml/Saatguteinheit (50.000 Körner) entspricht 0,6 l/100 kg Saatgut

 

 

Mischbarkeit

Der maximale Mittelaufwand darf 175 ml/ ha nicht überschreiten (entspricht maximal 2 saatguteinheiten pro ha). Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nur zulässig wenn sichergestellt ist, dass alle Beiz-chargen auf Abriebfestigkeit geprüft werden (maximal 0,75g Abrieb/100.000 Körner gemäß Heubach-Methode zulässig).

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