Nach der niederösterreichischen Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung müssen Getreidebeizmaschinen alle 3 Jahre verpflichtend überprüft werden – wir unterstützen Sie gerne dabei!
So wie alle anderen Pflanzenschutzgeräte ein Service und eine „Pickerl“-Überprüfung machen müssen, gilt dies auch für Getreidebeizmaschinen. Laut der PGV Niederösterreich ist dies für Getreidebeizmaschinen alle drei Jahre verpflichtend. Die Plakette, die Sie nach Überprüfung erhalten, sieht folgendermaßen aus:
Wo Sie die Überprüfung durchführen können – wir unterstützen Sie gerne!
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns – wir sind eine autorisierte Werkstätte und dürfen diese Überprüfung durchführen – so einfach geht‘s! Bei Fragen oder wenn Sie gleich einen Termin vereinbaren möchten, melden Sie sich also gerne bei:
Gerhard Panagl
Mobil: +43 664 823 83 90 E-Mail: g.panagl@kwizda-agro.at |
Was ist für die Überprüfung unbedingt zu beachten?
Ein paar wichtige Vorgaben sind bei der Überprüfung einzuhalten:
- Die sachkundige Person, in deren Eigentum oder Verfügungsberechtigung das Gerät steht, muss während der Kontrolle anwesend sein.
- Wir als Kontrollpersonal müssen vor der Kontrolle prüfen, ob das Gerät sauber ist. Unzureichend gereinigte Geräte werden zur Kontrolle nicht zugelassen.
- Die Reinigung muss innen liegende Teile, Filter, Filtereinsätze und äußere Flächen einschließen. Bereiche, mit denen das Kontrollpersonal während der Kontrolle in Berührung kommt, müssen besonders beachtet werden.
So steht einer einfachen und raschen Überprüfung, bei ihnen vor Ort, nichts mehr im Weg!
Weitere Informationen finden Sie online unter www.kwizda-agro.at
oder erhalten Sie telefonisch bei unserem Beratungsaußendienst.
Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH