Saison 2025 - am 05.03.2025

Glyphosat + Gondor: Abdriftminderung & rasche Wirkung

Der Einsatz von Glyphosate ist besonders wichtig vor Kulturen mit vorwiegend ALS-Hemmern wie z.B. Sojabohne, Zuckerrübe. Unkräuter- oder Ausfallgetreide in abgefrosteter Begrünung werden sicher vor der Saat der Frühjahrskultur abgewelkt. Glyphosat, mit einem anderen Wirkmechanismus, trägt zum Resistenzmanagement bei. Der Gondor-Zusatz reduziert die Abdrift und sichert die Wirkung.

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Der Zusatz von Gondor reduziert die Bildung von abdriftgefährdeten Feintropfen, verbessert die Aufnahme ins Unkraut und beschleunigt die Wirkung. Das ist wichtig damit nach der Spritzung rasch die Saatbeet-Vorbereitung durchgeführt werden kann. Mit Gondor als Wirkungsbeschleuniger gewinnen Sie wertvolle Tage und sichern die Breitenwirkung.

 

Gondor – ein Additiv mit 3 Aktivstoffen

1) Sojaöl-Methylesther: sorgt für ein einheitliches Tröpfchenspektrum mit der optimalen Größe, vermindert die Abdrift und öffnet die Wachsschicht der Unkräuter.

2) Nicht-ionisches Tensid: setzt die Oberflächenspannung der Spritzbrühe herab, dadurch kommt es zu einer besseren Verteilung am Blatt größeren Aufnahmefläche für den Wirkstoff in die Unkräuter und -gräser.

3) Lecithin: ist ein natürlicher Emulgator, schleust den Wirkstoff durch die Wachsschicht in die Unkräuter und erleichtert den Transport zu den Wurzeln und Triebspitzen. Raschereund sichere Wirkung sind die Folge.

 

Anwendung:

2-3%ig Glyphosat* + 0,25 l Gondor/ha
(* Produktzulassungen beachten)

Schnelleres Eindringen ins Unkraut und rascher Transport zu den Wurzeln

 

 

 

 

 

Praxistipp: Die Anwendung erfolgt mit geringen Wassermengen pro Hektar (2 %-ig). Mit Gondor verbessern Sie die Benetzung und können mit der Wassermenge bei Verwendung entsprechend feiner Düsen bis auf 120 l/ha zurückgehen. Das spart Kosten, erhöht die Schlagkraft und mindert gleichzeitig die Abdrift.

 

Glyphosateeinsatz für alle Betriebe, die am ÖPUL teilnehmen gilt:

  • Einsatz, wenn Zwischenfrüchte nicht abgefrostet sind – ÖPUL-Auflagen beachten!
  • Die Beseitigung von Zwischenfruchtbegrünungen nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeitung; Geräte: Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge oder Messerwalze
  • Als „mechanisch beseitigt“ gilt eine Begrünung auch dann, wenn die Begrünungspflanzen vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind
  • Wenn nur mehr Unkräuter oder Ausfallkulturen (Ausfallgetreide, Ausfallraps, etc.) vorhanden sind, dann darf ein Glyphosateinsatz erfolgen
  • Kein Glyphosateinsatz in blühende Zwischenfrüchte