Belem 0,8 MG - Art. 53 Zulassungen für 2022
Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid Belem 0,8 MG (Pfl. Reg.Nr. 3553-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid Belem 0,8 MG (Pfl. Reg.Nr. 3553-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Die Zulassung wurde nur für das Produkt mit der Pfl.Reg.Nr. 3553-0 für eine gesetzlich festgelegte Menge in Österreich erteilt und gilt nicht für parallel zugelassene Produkte.
Regulär zugelassene Indikationen:
12 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm und Maiswurzelbohrer (Diabrotica) in Mais
12 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm in Sonnenblume, Sorghumhirse, Zuckermais
24 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm in Kartoffel
24 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm und Maiswurzelbohrer (Diabrotica) in Mais bei hohem Befallsdruck
Belem hat aufgrund seiner guten ökotoxikologischen Eigenschaften reguläre Zulassungen in Mais, Hirse, Sonnenblumen und darf daher bei Anbau dieser Kulturen ganzjährig am Betrieb gelagert werden.
Weitere Informationen zum Produkt Belem 0,8 MG erhalten Sie hier!
Pfl.Reg.Nr.: Belem 0,8 MG 3553-0
Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber
finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at
Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH