Art. 53 - am 10.04.2024

Art. 53 – Notfallzulassung für 2024 Piretro Verde

Teilen:

Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können.
Das Insektizid „Piretro Verde“ (Pfl.Reg.Nr. 3380-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: 

 Piretro Verde (Pfl. Reg.Nr. 3380-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
l/ha
Anwendungsart Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
59 Weinreben, Nutzung als Tafel- oder Keltertrauben Amerikanische Rebzikade  2,4 l/ha Spritzen oder Sprühen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 1
60 Weichsel (Sauerkirsche) Süßkirsche
Marillen
Kirschessigfliege  1,2 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,4 l/ha
Spritzen oder Sprühen 3 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
61 Nektarinen
Pflaumen (Zwetschken)
Pfirsiche
Kirschessigfliege  1,2 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,4 l/ha
Spritzen oder Sprühen 3 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
62 Stachelbeeren
Johannisbeeren
Kirschessigfliege  1,28 l/ha Spritzen oder Sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
63 Holunder, Himbeeren, Brombeeren, Apfelbeere, Kultur-Heidelbeere, Erlenblättrige Felsenbirne Kirschessigfliege  1,28 l/ha Spritzen oder Sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
64 Erdbeeren Kirschessigfliege  1,6 l/ha Spritzen oder Sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
65 Erdbeeren (Unter Glas) Kirschessigfliege  1,6 l/ha Spritzen oder Sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
66 Himbeeren, Brombeeren, Kultur-Heidelbeere (Unter Glas) Kirschessigfliege  1,28 l/ha Spritzen oder Sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
67 Kartoffel  Spinnmilben  2,4 l/ha Spritzen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
68 Zuckerrübe Blattläuse max. 2,4 l/ha Spritzen oder Sprühen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
69 Zuckerrübe Rübenerdfloh, Rübenderbrüssler max. 2,4 l/ha Spritzen oder Sprühen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3

 

Indikation
Zulassung gültig
59.
01.06. - 31.08.2024
60., 62., 64., 65., 66., 67.
01.05. - 28.08.2024
61., 63. 
01.06. - 28.09.2024
68.,69. 
10.04 - 01.07.2024

 

Weitere Informationen zum Produkt Piretro Verde erhalten Sie hier!

Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Arbeitskleidung tragen.

Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen Arbeitskleidung tragen.

Für die 60.,61. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

Für die 62.,63. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.


Für die 62.,63. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur Anwendungsart Abstand in m  Abdrifminderungsklasse
gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen  15 m Regelabstand
gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen  10 m  50%
gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen  10 m  75%
gemäß Indikation Spritzen oder Sprühen  5 m  90%

 

Für die 60.,61. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur  Anwendungsart Abstand in m  Abdriftminderungsklasse
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 20 m 75 % 
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 15 m  90 %
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 10 m  95 % 

 

Für die 64. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur  Anwendungsart Abstand in m  Abdriftminderungsklasse
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 5 m Regelabstand
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 5 m  50%
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 5 m  75 %
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 1 m  90 %

 

Für die 67.,68.,69. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur  Anwendungsart Abstand in m  Abdriftminderungsklasse
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 10 m Regelabstand
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 5 m  50%
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 5 m  75 %
gemäß Indikation  Spritzen oder Sprühen 1 m  90 %

 

Für die 65.,66. Indikation: Schädlich für bestäubende Insekten.
Für die 68.,69. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.
Für die 62.,63.,64.,65.,66. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 60.,61. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 59.,67.,68.,69. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

Pfl.Reg.Nr.:  Piretro Verde 3380-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH