Sehr geehrte Damen und Herren,
hier stellen wir Ihnen die Notfallzulassung zweier wichtiger Produkte in der Rübenproduktion vor.
Mospilan 20 SG darf ab dem 2-Blattstadium der Rübe zur Bekämpfung von Blattläusen eingesetzt werden, gleichzeitig auftretende Erdflöhe oder Rübenderbrüssler werden dabei miterfasst. Ein Einsatz ausschließlich gegen diese Schädlinge wurde nicht genehmigt.
Mospilan 20 SG (Pfl. Reg.Nr. 2830-0) |
Ind. |
Kultur |
Schadfaktor |
Aufwandmenge
kg/ha |
Anwendung |
Wartefrist in Tagen |
Anzahl |
Zeitraum |
75 |
Zuckerrübe
Futterrübe |
Blattläuse |
0,25 kg/ha |
1 |
Bei Befall bzw. ab Erreichen von Schadschwellen oder ab Warndiensthinweis, Stadium 12 (2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet) bis Stadium 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich)
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7
|
Indikation |
Zulassung gültig |
75 |
vom 13.04. - 29.07.2024 |
Univoq, das Top-Getreidefungizid aus einer neuen Wirkstoffgruppe, ist in Weizen, Roggen, Triticale und Dinkel breit wirksam und passt als Resistenzbrecher gegen Septoria tritici perfekt für den Abreifeschutz ins Fahnenblatt. Wegen seiner überragenden Wirksamkeit in den Zuckerrübenversuchen der Agrana, hat Univoq jetzt auch die Notfallzulassung gegen Cercospora bekommen und soll in jede Strategie, am besten bei der ersten oder zweiten Spritzung in Kombination mit Cuprofor flow eingebaut werden.
Univoq (Pfl. Reg.Nr. 4340-0) |
Ind. |
Kultur |
Schadfaktor |
Aufwandmenge
l/ha |
Anwendung |
Wartefrist in Tagen |
Anzahl |
Zeitraum |
11 |
Zuckerrübe |
Cercospora-Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola) |
1,5 l/ha |
1 |
Stadium 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis Stadium 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) |
7 |
Indikation |
Zulassung gültig |
11 |
vom 15.06. - 15.09.2024 |
Für die 11. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Einsatzgebiet/Kultur |
Anwendungsart |
Abstand in m |
Abdriftminderungsklasse |
gemäß Indikation |
Spritzen |
10 m |
75 % |
Für die 11. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand in Form eines bewachsenen Grünstreifens zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Einsatzgebiet/Kultur |
Anwendungsart |
Abstand in m |
Abdriftminderungsklasse |
gemäß Indikation |
Spritzen |
10 m |
75 % |
Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.
Pfl.Reg.Nr. : Mospilan 20 SG 2830-0; Univoq 4340-0
Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber
finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at
Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH