Pflanzenschutzberater Ing. Martin Felber | © Kwizda Agro GmbH
Art. 53 - am 06.05.2024

Art. 53 – Notfallzulassung für 2024 Lontrel 720 SG

Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Lontrel 720 SG (Pfl.Reg.Nr. 3409-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:

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Lontrel 720 SG (Pfl. Reg.Nr. 3409-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
kg/ha
Anwendungs-
art
Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
22 Basilikum Zweikeimblättrige Unkräuter 140 g/ha Spritzen  1 Nachauflauf, Stadium 12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) bis Stadium 32 (20% des arttypischen max. Längenwachstums erreicht) 21
23 Garten-Sauerampfer Zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha Spritzen  1 Nachauflauf, Stadium 12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) bis Stadium 16 (6. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) 21

 

Indikation Zulassung gültig 
22 vom 10.05. bis 20.08.2024
23  vom 06.05. bis 04.07.2024

 

 

 

Für die 22. Indikation: Anwendung von Mitteln mit diesem(n) Wirkstoff(en) nur alle 2 Jahre auf derselben Fläche.

Für die 22.,23. Indikation: Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen.

Für die 22.,23. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

 

Weitere Informationen zum Produkt Lontrel 720 SG erhalten Sie hier!

 

Pfl.Reg.Nr.: Lontrel 720 SG 3409-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH