Pflanzenschutzberater Ing. Franz Kröll | © Kwizda Agro GmbH
Art. 53 - am 05.03.2024

Art. 53 – Notfallzulassung für 2024 Harpun

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Das Insektizid „Harpun“ (Pfl.Reg.Nr. 3837-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:

 

Harpun (Pfl. Reg.Nr. 3837-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
l/ha
Wasseraufwandmenge Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
16 Pfirsiche
Nektarinen
Pfirsichwickler 0,5 l/ha/m Kronenhöhe
max. 1 l/ha
500 l/ha/m Kronenhöhe 2 Ab Beginn der Eiablage; Ab Flughöhepunkt der Falter oder nach Warndienstaufruf 14
17 Marillen Pfirsichwickler 0,5 l/ha/m Kronenhöhe
max. 1 l/ha
500 l/ha/m Kronenhöhe 1 Ab Beginn der Eiablage; Ab Flughöhepunkt der Falter oder nach Warndienstaufruf 14

 

Indikation  Zulassung gültig
16., 17.  vom 15.04 bis 12.08.2024

 

Weitere Informationen zum Produkt Harpun erhalten Sie hier!

Für die 16.,17. Indikation: Eine Handausbringung des Mittels ist nicht zulässig.

Für die 16.,17. Indikation: Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen Arbeitskleidung tragen.

Für die 16.,17. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand in Form eines bewachsenen Grünstreifens zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

20 m

50 %

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

15 m

75 %

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

10 m

90 %

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

3 m

95 %

 

Für die 16.,17. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

Steinobst, Anwendung vor und während der Blüte

Spritzen

20 m

75 %

Steinobst, Anwendung vor und während der Blüte

Spritzen

15 m

90 %

Steinobst, Anwendung vor und während der Blüte

Spritzen

10 m

95 %

 

Für die 16.,17. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69 .102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

20 m

50 %

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

15 m

75 %

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

5 m

90 %

Steinobst, Anwendung nach der Blüte

Spritzen

3 m

95 %

 

Für die 16.,17. Indikation: SPe 8 - Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen. Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden. Im Fall von Anwendungen in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23 Uhr erfolgen.

Für die 16.,17. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Für die 16.,17. Indikation: Der Anwendungszeitraum ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Für die 16.,17. Indikation: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, sollte die Anwendung auf eine Wicklergeneration pro Jahr beschränkt werden.

Für die 16.,17. Indikation: Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107 /2009 erfolgen.

Für die 16.,17. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

Pfl.Reg.Nr.: Harpun 3837-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH