Art. 53 - am 14.02.2024

Art. 53 – Notfallzulassung für 2024 Flowbrix

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Wir freuen uns, Sie über die Notfallzulassung von Flowbrix (Pfl.Reg.Nr. 3034-0) zur Kürbisbeizung informieren zu dürfen.

Flowbrix ist die Originalzulassung, am Markt ist in Österreich aber die Vertriebserweiterung, Cuprofor Flow (Pfl.Reg.Nr.3034-901).

Bei Beizanwendungen muss Flowbrix angegeben sein, da Artikel 53 Zulassungen nur für die Originalzulassung möglich sind.

Informieren Sie sich über die Artikel 53 Zulassung von Flowbrix auf der AGES Homepage oder fordern Sie bei uns ein aktuelles Label an.

Flowbrix (Pfl. Reg.Nr. 3034-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
kg/ha
Anwendungsart Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
41 Ölkürbis Auflaufkrankheiten  330 ml/100 kg Saatgut Beizen  1 Vor der Saat -

 

Zulassung gültig vom 15.02. bis 13.06.2024

 

Für die 41. Indikation: Während des Beizvorgangs und der Handhabung des Saatgutes sind geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.
Für die 41. Indikation: Bei der Reinigung der Beizanlage sind Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Atemschutz (partikelfiltrierende Maske FFP1/FFP2 oder Partikelfilter P1/P2) zu tragen.
Für die 41. Indikation: SPe 5 - Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das Mittel/Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Mittel/Saatgut auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
Für die 41. Indikation: SPe 6 - Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel/Saatgut beseitigt werden.
Für die 41. Indikation: Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.
Für die 41. Indikation: Beim Befüllen der Säbehälter darauf achten, dass Staub aus dem Saatgutsack nicht eingebracht wird.
Für die 41. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.

Für die 41. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur für die Beizung von Ölkürbissaatgut zulässig.
Für die 41. Indikation: In der Gebrauchsanweisung ist die optimale Wasseraufwandmenge je 100 kg Saatgut anzuführen.
Für die 41. Indikation: Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen.
Für die 41. Indikation: Eine Anwendung des Mittels auf bereits gebeiztes Saatgut ist nicht zulässig.

Für die 41. Indikation: Behandeltes Saatgut nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
Für die 41. Indikation: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Für die 41. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Für die 41. Indikation: Gebeiztes Saatgut ist als solches zu deklarieren (Angabe der Handelsbezeichnung und der Aufwandmenge des Beizmittels) und mit folgender Kennzeichnung zu versehen:
- Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.
- Beim Befüllen der Säbehälter darauf achten, dass Staub aus dem Saatgutsack nicht eingebracht wird.
- Behandeltes Saatgut nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
- Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
- Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
- SPe 5 Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das Mittel/Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Mittel/Saatgut auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
- SPe 6 Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel/Saatgut beseitigt werden.

Pfl.Reg.Nr.: Flowbrix 3034

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH