Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Insektizid Belem 0,8 MG (Pfl.Reg.Nr. 3553-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Die Zulassung wurde nur für das Produkt mit der Pfl.Reg.Nr. 3553-0 für eine gesetzlich festgelegte Menge in Österreich erteilt und gilt nicht für parallel zugelassene Produkte.
Regulär zugelassene Indikationen:
12 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm und Maiswurzelbohrer in Mais
12 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm in Sonnenblume, Sorghumhirse, Zuckermais
24 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm in Kartoffel
24 kg/ha Belem 0,8 MG gegen Drahtwurm und Maiswurzelbohrer in Mais bei hohem Befallsdruck.
Belem hat aufgrund seiner guten öko-toxikologischen Eigenschaften reguläre Zulassungen in Mais, Hirse, Sonnenblumen und darf daher bei Anbau dieser Kulturen ganzjährig am Betrieb gelagert werden.
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Pfl.Reg.Nr.: Belem 0,8 MG 3553-0
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Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH