Pflanzenschutzberater Johann Andert | © Kwizda Agro GmbH
Saison 2023 - am 21.03.2023

Art. 53 – Notfallzulassung für 2023 Samba K

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Das Insektizid „Samba K“ (Pfl.Reg.Nr. 2762-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: 

Samba K (Pfl. Reg.Nr. 2762-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
l/ha
Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
66 Weichsel (Sauerkirsche)
Süßkirsche
Spinnmilben 0,75 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,25 l/ha
1 Bei Befall 21
67 Himbeeren
Einschränkung auf Sommerhimbeere
Gemeine Spinnmilbe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befall 21
68 Himbeeren (Unter Glas)
Einschränkung auf Sommerhimbeere
Gemeine Spinnmilbe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befall 21
69 Himbeeren 
Einschränkung auf Herbsthimbeere
Gemeine Spinnmilbe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befall 21
70 Himbeeren (Unter Glas)
Einschränkung auf Herbsthimbeere
Gemeine Spinnmilbe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befall 21
71 Brombeeren Johannisbeerartiges Beerenobst Gemeine Spinnmilbe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 21
72 Tomate
Gurke
Paprika
Zucchini
Patisson
Kürbis-Hybriden
Rostmilben
Weichhautmilben
Spinnmilben
0,9 l/ha Pflanzenhöhe bis 50 cm
1,35 l/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
1,8 l/ha Pflanzenhöhe über 125 cm
1 Bei Befall 3 Tage (Gurke,Patisson,
Kürbis, Zucchini)
7 Tage
(Tomaten, Paprika)
73 Patisson
Kürbis-Hybriden (Unter Glas)
Rostmilben
Weichhautmilben
Spinnmilben
0,9 l/ha Pflanzenhöhe bis 50 cm
1,35 l/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
1,8 l/ha Pflanzenhöhe über 125 cm
1 Bei Befall 3
74 Buschbohne Rostmilben
Weichhautmilben
Spinnmilben
0,9 l /ha 1 Bei Befall 7
75 Pflaume (Zwetschken) Pflaumenrostmilbe 0,75 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,25 l/ha
1 Bei Befall 21
76 Kernobst Rostmilben  0,5 l/ha/m Kronenhöhe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befall 21
77 Weinreben  Pockenmilbe Kräuselmilbe  1,6 l/ha  1 Bei Befall  35
78 Holunder  Gemeine Spinnmilbe max. 1,5 l/ha 1 Bei Befall  21

 

Indikation Zulassung gültig 
66., 71., 72., 73., 74., 75., 76., 78.  vom 01.05. bis 28.08.2023
67., 68., 77.  vom 01.04. bis 29.07.2023
69., 70.  vom 01.06. bis 28.09.2023

 

Weitere Informationen zum Produkt Samba K erhalten Sie hier!

Für die 66.,67.,69.,71.,72.,74.,75.,76.,77.,78. Indikation: Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden.

Für die 66.,75. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

Für die 67.,69.,71.,72.,74. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

Für die 76.,77.,78. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

Für die 66.,75. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

20 m

90 %

 

Für die 72.,74. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

5 m

Regelabstand

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

5 m

50 %

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

5 m

75 %

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

1 m

90 %

 

Für die 76.,77.,78. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

20 m

75 %

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

10 m

90 %

 

Für die 67.,69.,71. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

20 m

Regelabstand

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

15 m

50 %

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

10 m

75 %

gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

 5 m

90 %

 

Für die 73. Indikation: Die zur Vermeidung einer Gefährdung des Einsatzes von Nützlingen erforderlichen Karenzfristen sind in der Gebrauchsanweisung anzuführen.

Für die 73. Indikation: Eine Anwendung ist nur in begehbaren, ortsfesten, in sich abgeschlossenen Gewächshäusern zulässig.

Für die 66.,67.,68.,69.,70.,71.,72.,73.,74.,75.,76.,77.,78. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

Pfl.Reg.Nr.: Samba K 2762-0

 

          Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at

            oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH