Saison 2023 - am 20.03.2023

Art. 53 – Notfallzulassung für 2023 Piretro Verde

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Das Insektizid „Piretro Verde“ (Pfl.Reg.Nr. 3380-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen: 

 Piretro Verde (Pfl. Reg.Nr. 3380-0)
Ind. Kultur Schadfaktor Aufwandmenge
l/ha
Anwendungsart Anwendung Wartefrist in Tagen
Anzahl Zeitraum
48 Weinreben Amerikanische Rebzikade  2,4 l/ha Spritzen oder sprühen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 1
49 Weichsel (Sauerkirsche) Süßkirsche
Marillen
Kirschessigfliege  1,2 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,4 l/ha
Spritzen oder sprühen 3 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
50 Nektarinen
Pflaumen (Zwetschken)
Pfirsiche
Kirschessigfliege  1,2 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,4 l/ha
Spritzen oder sprühen 3 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
51 Stachelbeeren
Johannisbeeren
Kirschessigfliege  1,28 l/ha Spritzen oder sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
52 Brombeeren
Himbeeren
Apfelbeeren (Aronia)
Heidelbeeren
Holunder
Erlenblättrige Felsenbirne
Kirschessigfliege  1,28 l/ha Spritzen oder sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
53 Erdbeeren Kirschessigfliege  1,6 l/ha Spritzen oder sprühen 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 3
54 Marillen Brauner Lappenrüssler 
Kirschkernstecher 
1,2 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,4 l/ha
Spritzen oder sprühen 3 BBCH 69 (Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen) bis BBCH 75 (Etwa 50% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht) 3
55 Nektarinen
Pfirsiche
Brauner Lappenrüssler 
Kirschkernstecher 
1,2 l/ha/m Kronenhöhe
max. 2,4 l/ha
Spritzen oder sprühen 3 BBCH 69 (Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen) bis BBCH 75 (Etwa 50% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht) 3
56 Kartoffel Spinnmilben
 
2,4 l/ha Spritzen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
57 Zuckerrübe Rübenerdfloh 
Rübenderbrüssler 
max. 2,4 l/ha Spritzen oder sprühen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3
58 Zuckerrübe Blattläuse  max. 2,4 l/ha Spritzen oder sprühen 2 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3

 

Indikation Zulassung gültig
48 01.06. - 31.08.2023
49., 51., 53., 56. 01.05. - 28.08.2023
50., 52. 01.06. - 28.09.2023
54. 17.03. - 15.05.2023
55. 01.04. - 31.05.2023
57., 58.  17.03. - 01.07.2023

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Für die 49.,50. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

 

Für die 51.,52. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.

 

Für die 51.,52. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur
Anwendungsart
Abstand in m
Abdriftungsklasse
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
15 m
Regelabstand
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
10 m
50 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
10 m
75 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
5 m
90 %

 

Für die 49.,50.,54.,55. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur
Anwendungsart
Abstand in m
Abdriftungsklasse
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
20 m
75 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
15 m
90 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
10 m
95 %

 

Für die 53. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur
Anwendungsart
Abstand in m
Abdriftungsklasse
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
5 m
Regelabstand
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
5 m
50 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
5 m
75 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
1 m
90 %

 

Für die 56.,57.,58. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur
Anwendungsart
Abstand in m
Abdriftungsklasse
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
10 m
Regelabstand
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
5 m
50 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
5 m
75 %
gemäß Indikation
Spritzen oder Sprühen
1 m
90 %

 

Für die 48.,54.,55.,58. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.

 

Für die 51.,52.,53. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.

 

Für die 48.,56.,57.,58. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.

 

Für die 49.,50.,54.,55. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.

 

Für die 48.,49.,50.,51.,52.,53.,54.,55.,56.,57.,58. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

 

Für die 48.,49.,50.,51.,52.,53.,54.,55.,56.,57.,58. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

Pfl.Reg.Nr.:  Piretro Verde 3380-0

 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at

  oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 Kwizda Agro GmbH