Pflanzenschutzberater Ing. Günther Fischelmaier | © Kwizda Agro GmbH
Saison 2023 - am 02.06.2023

Art. 53 – Notfallzulassung für 2023 Kabuki

Teilen:

Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Herbizid „Kabuki" (Pfl.Reg.Nr. 2907-0) ist 2023 neben der normalen Zulassung auch nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:

Kabuki (2907-0)

Ind.

Kultur

Schadfaktor

Aufwandmenge
l/ha

Anwendungsart

Anwendung

Anzahl

Wartefrist in Tagen 

Zeitraum

12

Zuckerrübe BEAVA, Saatguterzeugung 

Sikkation 

0,8 l/ha

Spritzen mit Netzmittelzusatz

2

mind. 5

Nach der Ernte, Stadium 91 (Beginn der Laubblattverfärbung) bis Stadium 95 (50% der Laubblätter braun verfärbt)

 

Indikation Zulassung gültig 
12 vom 15.06. bis 15.09.2023

 

Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. 

 

Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandlete Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:

Einsatzgebiet/Kultur Anwendungsart Abstand in m  Abdrinftminderungsklasse
gemäß Indikation Spritzen  5 m  Regelabstand 
gemäß Indikation Spritzen  3 m 50 % 
gemäß Indikation Spritzen 1 m 75 %
gemäß Indikation  Spritzen  1 m 90 %

 

 

Weitere Informationen zum Produkt Kabuki erhalten Sie hier!

 

Pfl.Reg.Nr.: Kabuki 2907-0

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at

oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater