Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Herbizid „Kabuki" (Pfl.Reg.Nr. 2907-0) ist 2023 neben der normalen Zulassung auch nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Kabuki (2907-0) |
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Ind. |
Kultur |
Schadfaktor |
Aufwandmenge |
Anwendungsart |
Anwendung |
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Anzahl |
Wartefrist in Tagen |
Zeitraum |
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12 |
Zuckerrübe BEAVA, Saatguterzeugung |
Sikkation |
0,8 l/ha |
Spritzen mit Netzmittelzusatz |
2 |
mind. 5 |
Nach der Ernte, Stadium 91 (Beginn der Laubblattverfärbung) bis Stadium 95 (50% der Laubblätter braun verfärbt) |
Indikation | Zulassung gültig | |
12 | vom 15.06. bis 15.09.2023 |
Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandlete Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur | Anwendungsart | Abstand in m | Abdrinftminderungsklasse |
gemäß Indikation | Spritzen | 5 m | Regelabstand |
gemäß Indikation | Spritzen | 3 m | 50 % |
gemäß Indikation | Spritzen | 1 m | 75 % |
gemäß Indikation | Spritzen | 1 m | 90 % |
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Pfl.Reg.Nr.: Kabuki 2907-0
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