Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können. Das Herbizid „Kabuki" (Pfl.Reg.Nr. 2907-0) ist 2023 neben der normalen Zulassung auch nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Kabuki (2907-0) | ||||||
Ind.
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Kultur
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Schadfaktor
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Aufwandmenge
l/ha |
Anwendungsart
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Anwendung
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Anzahl
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Zeitraum
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10
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Himbeeren, Einschränkung auf Sommerhimbeere Brombeeren
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Taubnessel Löwenzahn
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0,8 l/ha
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Spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung
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2
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Nach dem Auflaufen der Unkräuter, Stadium 01 (Beginn des Knospenschwellens) bis Stadium 81 (Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung); Stadium 89 (Vollreife: Art- /Sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht) bis Stadium 93 (Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalles)
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11
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Himbeeren, Einschränkung auf Herbsthimbeeren Heidelbeeren
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Taubnessel Löwenzahn
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0,8 l/ha
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Spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung
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2
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Nach dem Auflaufen der Unkräuter, Stadium 01 (Beginn des Knospenschwellens) bis Stadium 81 (Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung); Stadium 89 (Vollreife: Art- /Sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht) bis Stadium 93 (Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalles)
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Indikation |
Zulassung gültig |
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10 |
vom 18.04. bis 29.07.2023 |
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11 |
vom 01.05. bis 28.08.2023 |
Für die 10.,11. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Einsatzgebiet/Kultur |
Anwendungsart |
Abstand in m |
Abdriftminderungsklasse |
gemäß Indikation |
Spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmvorrichtung |
20 m |
90 % |
Für die 10.,11. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Für die 10.,11. Indikation: Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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Pfl.Reg.Nr.: Kabuki 2907-0
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at
oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater