Saison 2025 - am 28.02.2025

Aktuelle Information zum Produkt Mospilan 20 SG

Auf EU-Ebene wurden für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Acetamiprid (Wirkstoff in Mospilan 20SG, Reg. Nr. 2830-0) einige MRLs (Rückstandshöchstwerte) abgesenkt. Die dafür ausschlaggebende EU-Verordnung 2025/158 wurde am 29 Januar 2025 veröffentlicht.

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Auch wenn im österreichischen Pflanzenschutzmittelregister noch nicht ersichtlich, wird es zu einigen maßgeblichen Änderungen kommen, die in einem Amts-wegigen Verfahren von der österreichischen Behörde erst umgesetzt werden müssen.

Wir möchten vorbeugend darüber informieren, dass Mospilan 20 SG in den folgenden Kulturen nicht mehr verwendet werden darf, da ansonsten die künftigen MRLs von 0.01 mg/kg überschritten werden könnten:

 

  •      Indikation 24: Spinat (SPQOL)
  •      Indikation 32: Schnittmangold (BEAVV), Stielmangold (BEAVF)
  •      Indikation 37: Rote Johannisbeere (RIBRU), Weiße Johannisbeere (RIBRU), Schwarze Johannisbeere (RIBNI) - die restlichen Beerenobstkulturen bleiben erhalten
  •      Indikation 39: Salate (3LETC)

 

Die angeführten Indikationen sind derzeit noch auf dem Produktetikett ersichtlich.

Bitte dies in der Beratung und im Verkauf berücksichtigen.

 

Sobald der Bescheid der österreichischen Behörde vorliegt, werden wir über weitere Änderungen der Anwendungsbestimmungen im Detail informieren.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass auch aus diesen Kulturen verarbeitete Produkte und Tiefkühlwaren die künftigen MRLs von 0.01 mg/kg nicht überschreiten dürfen.