Saison 2025 - am 03.04.2025

Achtung! Indikationsänderungen beim Mospilan 20 SG

Mit der EU-Verordnung 2025/158 (veröffentlicht am 29.01.2025) wurden einige MRLs (Rückstands-Höchstmengen) für den Wirkstoff Acetamiprid abgesenkt. Damit die Rückstandswerte eingehalten werden, darf Mospilan 20 SG Pfl.Reg.Nr. 2830-0 in den unten angeführten Kulturen nicht mehr, oder nur reduziert eingesetzt werden. Allen anderen Indikationen gelten unverändert und die Anwendung ist wie bisher möglich.

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Indikationsänderungen für Mospilan 20 SG gelten ohne Übergangsfristen ab dem 07.04.2025.

Eine kurzfristige Umetikettierung der Ware auf allen Handelsstufen ist weder zeitlich noch organisatorisch möglich. Laut AGES darf Mospilan 20 SG unter dieser Auflage im Handel bleiben:

„Jeder Landwirt bekommt beim Kauf des Produktes Mospilan 20 SG dieses Infoschreiben mit den Indikationsänderungen in ausgedruckter Form ausgehändigt“.

 

INFOBLATT ZUM AUSDRUCKEN

 

Bei Betriebskontrollen wird die Einhaltung dieser Vorgehensweise von der Behörde kontrolliert und die gedruckten Infoschreiben sind dem Prüfer vorzuweisen.

Wir stellen Ihnen dieses Infoblatt als pdf-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung und danken für die ausnahmslose Einhaltung der Vorgehensweise.

 

Mospilan 20 SG – ersatzlose Streichung folgender Indikationen:

5 (Kultur Kernobst),

20 (Kultur Gurke),

24 (Kultur Spinat),

32 (Kultur Schnittmangold und Kultur Stielmangold),

34 (Kultur Tomaten und Kultur Melanzani (Auberginen)),

39 (Kultur Salate).

Mospilan 20 SG – eingeschränkte Indikationen wie angeführt:

14. Indikation (Weichsel, Kirsche):

Die max. Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung wird

von 2 auf 1 abgeändert.

17. Indikation (Nektarinen, Pfirsiche, Marillen):

Die max. Aufwandmenge wird von 0,375 kg/ha auf 0,25 kg/ha abgeändert.

19. Indikation (Gurke unter Glas):

Die Anwendung bei Pflanzen mit einer Pflanzenhöhe von über 125 cm und einer Aufwandmenge von 0,3 kg/ha wird gestrichen. 
Die Wartefrist in Tagen wird von 3 auf 7 abgeändert.

35. Indikation (Melanzani, Tomaten unter Glas):

Die Anwendung bei Pflanzen mit einer Pflanzenhöhe von über 125 cm und einer Aufwandmenge von 0,3 kg/ha wird gestrichen.

Die Wartefrist in Tagen wird bei Tomaten von 3 auf 14 abgeändert Melanzani bleiben auf 3.

37. Indikation:

Die Kulturen Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, und Schwarze Johannisbeere werden gestrichen und als 90. Indikation mit geänderten Anwendungsbestimmungen zugelassen, die übrigen Kulturen der 37. Indikation bleiben unverändert:

90. Indikation: 

Schadorganismus: Blattläuse (1APHIF, Aphididae)

Kultur: Rote Johannisbeere; Weiße Johannisbeere (RIBRU); Schwarze Johannisbeere (RIBNI)

Einsatzgebiet: Obstbau im Freiland

Aufwandmenge(n): 0,25 kg Mospilan 20SG/ha

Anwendungsart/Wasseraufwandmenge:
Spritzen oder Sprühen mit 1000 l/ha

Anwendungszeitpunkt(e): 

Nach der Ernte, ab Stadium 91 (Wachstum abgeschlossen; Terminalknospe ausgereift; Laubblätter noch grün)

Max. Anzahl der Behandlungen in der Anwendung: 2 und max. Anzahl in der Kultur bzw. je Jahr 2

Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 mind. 
Wartefrist in Tagen: ---  
Nachbaufrist in Tagen:    ---

Alle sonstigen mit Bescheid erteilten Bedingungen und Auflagen bleiben unverändert.

Sonstige Auflagen und Hinweise für die 14. Indikation:

 „Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese(n) Wirkstoff(e) enthaltenden Mitteln.“

 

 

Bitte nutzen Sie diese Info bei Ihrer Beratungstätigkeit und leiten Sie diese an Ihre Kollegen weiter.