Mospilan 20 SG – ersatzlose Streichung folgender Indikationen:
5 (Kultur Kernobst),
20 (Kultur Gurke),
24 (Kultur Spinat),
32 (Kultur Schnittmangold und Kultur Stielmangold),
34 (Kultur Tomaten und Kultur Melanzani (Auberginen)),
39 (Kultur Salate).
Mospilan 20 SG – eingeschränkte Indikationen wie angeführt:
14. Indikation (Weichsel, Kirsche):
Die max. Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung wird
von 2 auf 1 abgeändert.
17. Indikation (Nektarinen, Pfirsiche, Marillen):
Die max. Aufwandmenge wird von 0,375 kg/ha auf 0,25 kg/ha abgeändert.
19. Indikation (Gurke unter Glas):
Die Anwendung bei Pflanzen mit einer Pflanzenhöhe von über 125 cm und einer Aufwandmenge von 0,3 kg/ha wird gestrichen.
Die Wartefrist in Tagen wird von 3 auf 7 abgeändert.
35. Indikation (Melanzani, Tomaten unter Glas):
Die Anwendung bei Pflanzen mit einer Pflanzenhöhe von über 125 cm und einer Aufwandmenge von 0,3 kg/ha wird gestrichen.
Die Wartefrist in Tagen wird bei Tomaten von 3 auf 14 abgeändert Melanzani bleiben auf 3.
37. Indikation:
Die Kulturen Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, und Schwarze Johannisbeere werden gestrichen und als 90. Indikation mit geänderten Anwendungsbestimmungen zugelassen, die übrigen Kulturen der 37. Indikation bleiben unverändert:
90. Indikation:
Schadorganismus: Blattläuse (1APHIF, Aphididae)
Kultur: Rote Johannisbeere; Weiße Johannisbeere (RIBRU); Schwarze Johannisbeere (RIBNI)
Einsatzgebiet: Obstbau im Freiland
Aufwandmenge(n): 0,25 kg Mospilan 20SG/ha
Anwendungsart/Wasseraufwandmenge:
Spritzen oder Sprühen mit 1000 l/ha
Anwendungszeitpunkt(e):
Nach der Ernte, ab Stadium 91 (Wachstum abgeschlossen; Terminalknospe ausgereift; Laubblätter noch grün)
Max. Anzahl der Behandlungen in der Anwendung: 2 und max. Anzahl in der Kultur bzw. je Jahr 2
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 mind.
Wartefrist in Tagen: ---
Nachbaufrist in Tagen: ---
Alle sonstigen mit Bescheid erteilten Bedingungen und Auflagen bleiben unverändert.
Sonstige Auflagen und Hinweise für die 14. Indikation:
„Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese(n) Wirkstoff(e) enthaltenden Mitteln.“
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