Regulär zugelassene Indikationen:
In Weinreben gegen Bekreuzter Traubenwickler
Gegen Bekreuzter Traubenwickler (Lobesia botrana) und Einbindiger Traubenwickler (Eupoecilia ambiguella) mit 2,4 l/ha in 1.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven max. 3x im Abstand von mind. 7 Tagen spritzen oder sprühen. Wartefrist: 1 Tag. Einschränkung: Nutzung als Tafel- oder Keltertrauben
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Folgende Gewässerabstände wurden für diese Indikation festgelegt:
41., 42. Indikation: 15 m (Regelabstand), 10 m (50 %), 10 m (75 %), 5 m (90 %)
39., 40., 44., 45. Indikation: 20 m (75 %), 15 m (90 %), 10 m (95 %)
43. Indikation: 5 m (Regelabstand), 5 m (50 %), 5 m (75 %), 1 m (90 %)
46., 47. Indikation: 10 m (Regelabstand), 5 m (50 %), 5 m (75 %), 1 m (90%)
Für die 39.,40. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 41.,42. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 38.,44.,45. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.
Für die 38.,46.,47. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 41.,42.,43. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 39.,40.,44.,45. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 38.,39.,40.,41.,42.,43.,44.,45.,46.,47. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Für die 38.,39.,40.,41.,42.,43.,44.,45.,46.,47. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Pfl.Reg.Nr.: Cymbigon forte 3998-0, Piretro Verde 3380-0
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Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH