Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können.
Das Insektizid „Piretro Verde“ (Pfl.Reg.Nr. 3380-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Piretro Verde (Pfl. Reg.Nr. 3380-0) | |||||||
Ind. | Kultur | Schadfaktor | Aufwandmenge l/ha |
Anwendungsart | Anwendung | Wartefrist in Tagen | |
Anzahl | Zeitraum | ||||||
59 | Weinreben, Nutzung als Tafel- oder Keltertrauben | Amerikanische Rebzikade | 2,4 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 1 |
60 | Weichsel (Sauerkirsche) Süßkirsche Marillen |
Kirschessigfliege | 1,2 l/ha/m Kronenhöhe max. 2,4 l/ha |
Spritzen oder Sprühen | 3 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
61 | Nektarinen Pflaumen (Zwetschken) Pfirsiche |
Kirschessigfliege | 1,2 l/ha/m Kronenhöhe max. 2,4 l/ha |
Spritzen oder Sprühen | 3 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
62 | Stachelbeeren Johannisbeeren |
Kirschessigfliege | 1,28 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
63 | Holunder, Himbeeren, Brombeeren, Apfelbeere, Kultur-Heidelbeere, Erlenblättrige Felsenbirne | Kirschessigfliege | 1,28 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
64 | Erdbeeren | Kirschessigfliege | 1,6 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
65 | Erdbeeren (Unter Glas) | Kirschessigfliege | 1,6 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
66 | Himbeeren, Brombeeren, Kultur-Heidelbeere (Unter Glas) | Kirschessigfliege | 1,28 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
67 | Kartoffel | Spinnmilben | 2,4 l/ha | Spritzen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
68 | Zuckerrübe | Blattläuse | max. 2,4 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
69 | Zuckerrübe | Rübenerdfloh, Rübenderbrüssler | max. 2,4 l/ha | Spritzen oder Sprühen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
Indikation
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Zulassung gültig
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59.
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01.06. - 31.08.2024
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60., 62., 64., 65., 66., 67.
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01.05. - 28.08.2024
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61., 63.
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01.06. - 28.09.2024
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68.,69.
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10.04 - 01.07.2024
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Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Arbeitskleidung tragen.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen Arbeitskleidung tragen.
Für die 60.,61. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 62.,63. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 62.,63. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur | Anwendungsart | Abstand in m | Abdrifminderungsklasse |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 15 m | Regelabstand |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 10 m | 50% |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 10 m | 75% |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 5 m | 90% |
Für die 60.,61. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die in den Amtlichen Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 15/2024 – in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Einsatzgebiet/Kultur | Anwendungsart | Abstand in m | Abdriftminderungsklasse |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 20 m | 75 % |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 15 m | 90 % |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 10 m | 95 % |
Für die 64. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur | Anwendungsart | Abstand in m | Abdriftminderungsklasse |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 5 m | Regelabstand |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 5 m | 50% |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 5 m | 75 % |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 1 m | 90 % |
Für die 67.,68.,69. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur | Anwendungsart | Abstand in m | Abdriftminderungsklasse |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 10 m | Regelabstand |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 5 m | 50% |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 5 m | 75 % |
gemäß Indikation | Spritzen oder Sprühen | 1 m | 90 % |
Für die 65.,66. Indikation: Schädlich für bestäubende Insekten.
Für die 68.,69. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.
Für die 62.,63.,64.,65.,66. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 60.,61. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 59.,67.,68.,69. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Für die 59.,60.,61.,62.,63.,64.,65.,66.,67.,68.,69. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.
Pfl.Reg.Nr.: Piretro Verde 3380-0
Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber
finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at
Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH