Art. 53 - am 05.03.2024

Art. 53 – Notfallzulassung für 2024 Cymbigon forte

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Wir freuen uns, Sie über die Art. 53 Zulassung informieren zu können.
Das Insektizid „Cymbigon forte" (Pfl.Reg.Nr. 3998-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:

Cymbigon forte (Pfl. Reg.Nr. 3998-0)

Ind.

Kultur

Schadfaktor

Aufwandmenge
l/ha

Anwendung

Wartefrist in Tagen

Anzahl

Zeitraum

66

Zuckerrübe
Futterrübe

Rübenderbrüssler

Rübenerdfloh

0,05 l/ha

2

Bei Befallsbeginn bzw. ab Warndiensthinweis

14

67

Steinobst

Kernobst

Baumwanzen

0,025 l/ha/m Kronenhöhe max. 0,05 l/ha

1

Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis; bis Stadium 61 (Beginn der Blüte: etwa 10 % der Blüten geöffnet)

21

68

Steinobst 

Kernobst

Baumwanzen

0,025  l/ha/m Kronenhöhe max. 0,05 l/ha

1

Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis; ab Stadium 69 (Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen) 

21

69

Himbeeren

Sommerhimbeeren

Grüne Reiswanze

0,05 l/ha

1

Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis

21

70

Himbeeren 

Herbsthimbeeren

Brombeeren 

Grüne Reiswanze

0,05 l/ha 

1

Bei Befallsbeginn bzw. nach Warndiensthinweis

21

71

Chinakohl 

Kleine Kohlfliege

0,05 l/ha 

2

Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome

7

72

Paprika Melanzani Tomaten Gurke (Unter Glas)

Schmetterlingsraupen

Freifressende Arten

0,05 l/ha (Pflanzenhöhe bis 50cm)

2

Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome

7

73

Salate (Unter Glas)

Eulenraupen

Schmetterlingsraupen

Freifressende Arten 

0,05 l/ha 

2

Ab Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome

3

74

Salate (Unter Glas)

Eulenraupen

Schmetterlingsraupen

Freifressende Arten

0,05 l/ha 

2

Ab Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome

3

 

Indikation  Zulassung gültig
66 vom 15.03. bis 01.07.2024
67  vom 01.03. bis 29.04.2024
68 vom 01.09. bis 30.10.2024
69 vom 15.03. bis 12.07.2024
70 vom 15.05. bis 11.09.2024
71 vom 01.06. bis 28.09.2024
72 vom 01.08. bis 31.10.2024
73 vom 01.03. bis 31.03.2024
74 vom 15.09. bis 31.10.2024

 

Weitere Informationen zum Produkt Cymbigon forte erhalten Sie hier!

 

Für die 66.,67.,68.,69.,70.,71.,72.,73.,74. Indikation: Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen sind Arbeitskleidung und Handschuhe zu tragen.

Für die 66.,67.,68.,69.,70.,71. Indikation: Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Arbeitskleidung und Handschuhe tragen.

Für die 67.,68.,69.,70. Indikation: Eine Handausbringung des Mittels ist nicht zulässig.

Für die 66.,71. Indikation: Für die Ausbringung per Hand: Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Arbeitskleidung, Handschuhe und Kopfbedeckung mit Gesichtsschutz tragen.

Für die 72.,73.,74. Indikation: Für die Ausbringung per Hand: Beim Umgang mit dem verdünnten Mittel geeigneten flüssigkeitsdichten Schutzanzug, Handschuhe und Kopfbedeckung tragen.

Für die 72.,73.,74. Indikation: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel geeignete Arbeitskleidung, Handschuhe und Gesichtsschutz tragen.

Für die 66.,67.,68.,69.,70. Indikation: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen vor Einschwemmung in Oberflächengewässer eine Anwendung nicht zulässig.

Für die 71. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung auf abtragsgefährdeten Flächen ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand in Form eines bewachsenen Grünstreifens zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

Gemäß Indikation

Spritzen

20 m

75 %

Gemäß Indikation

Spritzen

15 m

90 %

 

Für die 66.,67.,68.,69.,70. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

Gemäß Indikation

Spritzen oder Sprühen

20 m

90 %

 

Für die 71. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:

Einsatzgebiet/Kultur

Anwendungsart

Abstand in m

Abdriftminderungsklasse

Gemäß Indikation

Spritzen

15 m

75 %

Gemäß Indikation

Spritzen

10 m

90 %

 

Für die 72.,73.,74. Indikation: Schädlich für Nützlinge.

Für die 72.,73.,74. Indikation: Schädlich für bestäubende Insekten.

Für die 66.,67.,68.,69.,70.,71.,72.,73.,74. Indikation: Die Anwendung des ggstl. Pflanzenschutzmittels darf nur bei tatsächlichem Auftreten der Gefahr iSd Art. 53 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfolgen.

Für die 66. Indikation: Behandelte Rübenblätter nicht verfüttern.

Für die 66.,67.,68.,69.,70.,71.,72.,73.,74. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

 

Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.

 

Pfl.Reg.Nr.: Cymbigon forte 3998-0

 

Weitere Informationen, die neuen Regionalempfehlungen und Ratgeber

finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage: www.kwizda-agro.at

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kwizda Agro GmbH