Das Insektizid „Piretro Verde“ (Pfl.Reg.Nr. 3380-0) ist nach Artikel 53 (Notfallsituation) in folgenden Kulturen zugelassen:
Piretro Verde (Pfl. Reg.Nr. 3380-0) | |||||||
Ind. | Kultur | Schadfaktor | Aufwandmenge l/ha |
Anwendungsart | Anwendung | Wartefrist in Tagen | |
Anzahl | Zeitraum | ||||||
48 | Weinreben | Amerikanische Rebzikade | 2,4 l/ha | Spritzen oder sprühen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 1 |
49 | Weichsel (Sauerkirsche) Süßkirsche Marillen |
Kirschessigfliege | 1,2 l/ha/m Kronenhöhe max. 2,4 l/ha |
Spritzen oder sprühen | 3 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
50 | Nektarinen Pflaumen (Zwetschken) Pfirsiche |
Kirschessigfliege | 1,2 l/ha/m Kronenhöhe max. 2,4 l/ha |
Spritzen oder sprühen | 3 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
51 | Stachelbeeren Johannisbeeren |
Kirschessigfliege | 1,28 l/ha | Spritzen oder sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
52 | Brombeeren Himbeeren Apfelbeeren (Aronia) Heidelbeeren Holunder Erlenblättrige Felsenbirne |
Kirschessigfliege | 1,28 l/ha | Spritzen oder sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
53 | Erdbeeren | Kirschessigfliege | 1,6 l/ha | Spritzen oder sprühen | 1 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. | 3 |
54 | Marillen | Brauner Lappenrüssler Kirschkernstecher |
1,2 l/ha/m Kronenhöhe max. 2,4 l/ha |
Spritzen oder sprühen | 3 | BBCH 69 (Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen) bis BBCH 75 (Etwa 50% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht) | 3 |
55 | Nektarinen Pfirsiche |
Brauner Lappenrüssler Kirschkernstecher |
1,2 l/ha/m Kronenhöhe max. 2,4 l/ha |
Spritzen oder sprühen | 3 | BBCH 69 (Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen) bis BBCH 75 (Etwa 50% der sortentypischen Fruchtgröße erreicht) | 3 |
56 | Kartoffel | Spinnmilben |
2,4 l/ha | Spritzen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
57 | Zuckerrübe | Rübenerdfloh Rübenderbrüssler |
max. 2,4 l/ha | Spritzen oder sprühen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
58 | Zuckerrübe | Blattläuse | max. 2,4 l/ha | Spritzen oder sprühen | 2 | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 3 |
Indikation | Zulassung gültig |
48 | 01.06. - 31.08.2023 |
49., 51., 53., 56. | 01.05. - 28.08.2023 |
50., 52. | 01.06. - 28.09.2023 |
54. | 17.03. - 15.05.2023 |
55. | 01.04. - 31.05.2023 |
57., 58. | 17.03. - 01.07.2023 |
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Für die 49.,50. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 51.,52. Indikation: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.
Für die 51.,52. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur
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Anwendungsart
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Abstand in m
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Abdriftungsklasse
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gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
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15 m
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Regelabstand
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gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
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10 m
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50 %
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gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
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10 m
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75 %
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gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
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5 m
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90 %
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Für die 49.,50.,54.,55. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
Einsatzgebiet/Kultur
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Anwendungsart
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Abstand in m
|
Abdriftungsklasse
|
gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
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20 m
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75 %
|
gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
|
15 m
|
90 %
|
gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
|
10 m
|
95 %
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Für die 53. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur
|
Anwendungsart
|
Abstand in m
|
Abdriftungsklasse
|
gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
|
5 m
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Regelabstand
|
gemäß Indikation
|
Spritzen oder Sprühen
|
5 m
|
50 %
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gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
|
5 m
|
75 %
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gemäß Indikation
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Spritzen oder Sprühen
|
1 m
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90 %
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Für die 56.,57.,58. Indikation: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
Einsatzgebiet/Kultur
|
Anwendungsart
|
Abstand in m
|
Abdriftungsklasse
|
gemäß Indikation
|
Spritzen oder Sprühen
|
10 m
|
Regelabstand
|
gemäß Indikation
|
Spritzen oder Sprühen
|
5 m
|
50 %
|
gemäß Indikation
|
Spritzen oder Sprühen
|
5 m
|
75 %
|
gemäß Indikation
|
Spritzen oder Sprühen
|
1 m
|
90 %
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Für die 48.,54.,55.,58. Indikation: Die Anwendung des Mittels ist nur iSd Art. 24 Verordnung (EU) 2018/848 zulässig.
Für die 51.,52.,53. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 48.,56.,57.,58. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 49.,50.,54.,55. Indikation: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln oder Mitteln mit Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe.
Für die 48.,49.,50.,51.,52.,53.,54.,55.,56.,57.,58. Indikation: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Für die 48.,49.,50.,51.,52.,53.,54.,55.,56.,57.,58. Indikation: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Sonstige Kennzeichnungshinweise sowie Anwendungsbestimmungen sind dem Pflanzenschutzregister zu entnehmen.
Pfl.Reg.Nr.: Piretro Verde 3380-0
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kwizda-agro.at
oder telefonisch von Ihrem regionalen Pflanzenschutzberater
Mit freundlichen Grüßen
Kwizda Agro GmbH